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   OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40834
OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12 (https://dejure.org/2012,40834)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2012 - 10 U 134/12 (https://dejure.org/2012,40834)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 10 U 134/12 (https://dejure.org/2012,40834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Umfangs der zu ersetzenden Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2
    Umfang der zu ersetzenden Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abdichtung mangelhaft: AG erhält auch Eigenleistungen erstattet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenersatz des Auftraggebers für Mängelbeseitigung umfasst sachverständig empfohlene Neuabdichtung der Garage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abdichtung mangelhaft: Bauherr bekommt auch Eigenleistungen erstattet! (IBR 2013, 273)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1161
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12
    Der Kostenerstattungsanspruch umfasst sämtliche Aufwendungen, die für die ordnungsgemäße Herstellung des vom Unternehmer vertraglich geschuldeten Werks erforderlich sind (BGH NJW-RR 2003, 1021; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 12. Aufl., § 13 Rn 140).

    Hat ein Bauherr keine vernünftigen Zweifel, einer sachkundigen Beratung durch einen Sachverständigen zu misstrauen, so kann er die ihm angeratenen Mängelbeseitigungsmaßnahmen durchführen lassen und die entsprechenden Kosten ersetzt verlangen (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2008, 6. Teil Rn 139; BGH NJW-RR 2003, 1021).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2007 - 7 U 69/07

    Baumängelhaftung: Ersatzfähigkeit von Privatgutachterkosten als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12
    § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B sind diejenigen Kosten erstattungsfähig, die aufgrund einer notwendigen Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung eines Mangels und der Beseitigungsmaßnahmen entstehen (Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 16. Aufl., § 13 Nr. 7, Rn 107; OLG Stuttgart BauR 2008, 2056).
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 80/07

    Voraussetzungen des Ersatzes von Fremdnachbesserungskosten; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12
    Es kommt somit für den Einbezug der VOB/B nicht darauf an, ob der Vertragstext bei Vertragsabschluss, wie von den Parteien bestätigt, tatsächlich vorgelegen hat, da der Beklagte im Baugewerbe tätig ist (BGH BauR 2009, 99).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12
    Es ist auf den Aufwand und die damit verbundenen Kosten abzustellen, welche der Auftraggeber im Zeitpunkt der Beseitigung der Mängel als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung für erforderlich halten durfte, wobei es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handeln muss (BGH BauR 1991, 651).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11

    Sachmängelhaftung im Wohnungseigentumsrecht: Anforderungen an die Annahmen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12
    Ob sich hieraus ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 851) bzw. eine Beweislastumkehr ableiten lässt, kann aufgrund der festgestellten Mängel letztendlich dahinstehen.
  • LG München I, 21.10.2008 - 11 O 12325/07

    Schadensersatzanspruch der WEG wegen Mängeln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12
    Soweit notwendig, hat ein Auftragnehmer gem. § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B auch Planungs- und Überwachungskosten in Bezug auf die Mangelbeseitigung durch einen Architekten zu ersetzen (LG München I, Urteil vom 21.10.2008 - 11 O 12325/07).
  • OLG Hamm, 19.11.2014 - 12 U 58/14

    Mangelfolgeschaden; Sachverständigenkosten; Ersatzvornahme; Architektenhonorar

    (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2012, Az.: 10 U 134/12; zitiert nach juris.de) Hiervon sind diejenigen Fälle zu unterscheiden, bei denen nur vorbeugend die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der Bauleistungen überwacht werden soll.
  • OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16

    Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Bauträger: Anspruch der

    Nach ständiger Rechtsprechung sind beim VOB/B-Vertrag Kosten für ein Gutachten, welches zu Ursache und Ausmaß eingetretener und noch zu erwartender Mängel Stellung nimmt, als Mangelfolgeschaden gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B a. F. (§ 13 Abs. 7 VOB/B n. F.) ersatzfähig, wobei der Schaden von vornherein neben dem Nachbesserungsanspruch besteht, so dass der Ersatzanspruch keine Fristsetzung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B a. F. (§ 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B n. F.) voraussetzt (BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 392/00, NJW 2002, 141 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2007 - 7 U 69/07, juris Rn. 48; vom 18.12.2012 - 10 U 134/12, juris Rn. 74; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - 12 U 58/14, NZBau 2015, 103 Rn. 21).
  • LG Karlsruhe, 23.12.2020 - 6 O 141/20

    Bauträgervertrag: Formularmäßige Abtretung der Gewährleistungsansprüche des

    Hat ein Bauherr keine vernünftigen Zweifel, einer sachkundigen Beratung durch einen Sachverständigen zu misstrauen, so kann er die ihm angeratenen Mängelbeseitigungsmaßnahmen durchführen lassen und die entsprechenden Kosten ersetzt verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2003 - VII ZR 443/01 -, BGHZ 154, 301; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2012 - 10 U 134/12 -, IBR 2013, 273, juris, Rn. 54; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2008, 6. Teil Rn 139).
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